Seit Februar 2007 besteht auch in Deutschland die Pflicht eine Krankenversicherung nachzuweisen und dies betrifft nun nicht mehr nur den Arbeitnehmer, sondern auch den Freiberufler und den Selbständigen. Wer in der Vergangenheit meinte auf eine solche Versicherung verzichten zu können, mag sich nun in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt sehen. Nicht selten waren dies recht wohlhabende Menschen, die sich sicher fühlen konnten, auch im Krankheitsfalle die Kosten für die Krankenbehandlung jederzeit selbst zu tragen. Wer nicht über die entsprechenden Mittel verfügte und dennoch auf eine Krankenversicherung verzichtete, handelte jedoch sehr leichtsinnig. Der Krankheitsfall war dann mit der Frage verbunden, auf welchem Wege die Öffentlichkeit dazu herangezogen werden konnte, die Kosten zu decken, um ein Weiterleben des Betroffenen zu garantieren. Bei einer entsprechenden Eigenbeteiligung muss der Abschluss einer privaten Krankenversicherung auch heute keinen hohen Kostenfaktor bedeuten. Der Gesetzgeber hat auch hier die Selbstbeteiligung auf maximal 5.000,- Euro pro Jahr reglementiert, was durchaus die Mehrzahl der Versicherten vor einem finanziellen Gau schützen soll, angesichts der Tatsache, dass sich die Selbstbeteiligung auf ein Kalenderjahr bezieht. Daher wenn eine Person im Dezember eines Jahres 5.000,- Euro Aufwand hatte und im Januar weiter mit hohen Kosten behandelt werden muss, dann liegt das worst case Risiko schon bei 10.000,- Euro in nur zwei Monaten. Die Private Krankenversicherung bietet hierbei meist recht flexible Modelle, die es dem Versicherten ermöglichen selbst zu entscheiden, welche Leistungen in seinen Versicherungsvertrag einbezogen werden sollen und in welcher Höhe er sich an den Behandlungskosten selbst beteiligen möchte. Auch wem dem Konzept der Versicherungspflicht als Freiberufler oder Selbständiger heute skeptisch gegenübersteht, mag es aus diesem Grunde nicht schwer fallen einen geeigneten Versicherungsvertrag zu finden. Für Arbeitnehmer ändert sich durch die Versicherungspflicht nicht viel: Sie war im Kontext des Arbeitsverhältnisses auch zuvor schon gegeben. |