Im Allgemeinen ist der Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung ungleich höher als der einer gesetzlichen. Typische Leistungen, die nur von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind die volle Kostenübernahme bei Zahnersatz und Sehhilfen sowie die Übernahme der Kosten eines Heilpraktikers. Auch die
Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer während eines stationären Aufenthaltes sind Gegenstand der privaten
Krankenversicherung. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte die für ihn bedeutsamen Leistungen frei wählen und somit selbst die Höhe seines monatlichen Versicherungsbeitrages
beeinflussen. |