Wer das Alter von fünfzig Jahren überschritten hat und lange Jahre im Arbeitsleben verbracht hat, denkt oft darüber nach, wie der Ruhestand gestaltet werden soll. Dafür gibt es viele Möglichkeiten und manchen lockt die Aussicht auf einen frühen Ruhestand. Aus diesem Grunde wird oft eine Frührente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Erwägung gezogen. Dabei ist die Frührente ein Instrument, das vom Gesetzgeber geschaffen wurde, um Arbeitsplätze für jüngere Menschen frei zu machen. Wer die Frührente in Anspruch nehmen will, muss allerdings mit erheblichen finanziellen Einschränkungen bei den Rentenzahlungen rechnen. Wer also eine Frührente in Erwägung zieht, der sollte vorher berechnen lassen, wie hoch die Rentenzahlungen im Rahmen der Frührente sind. Die Abschläge bei der Altersrente müssen schliesslich ein Leben lang in Kauf genommen werden. Wer die Frührente nicht freiwillig anvisiert, sondern arbeitslos ist und von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zur Frührente gezwungen wird, hat keine Wahl und muss sich dem Willen der Arbeitsagentur oder eines Jobcenters beugen. Dabei kann die Arbeitsagentur sogar den Antrag auf Frührente im Namen des Arbeitslosen ausfüllen und absenden, wenn der Betroffene dies nicht selbst übernimmt. Die finanziellen Einschränkungen sind in diesem Falle für die Arbeitsagentur irrrelevant; man ist nur daran interessiert, den Arbeitslosen möglichst schnell aus der Statistik der Arbeitslosigkeit zu bekommen. So kann die Frührente auch zur Zwangsmassnahme werden, die keineswegs erwünscht ist.
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Autor/in: Andrea Delp
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